Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmensspenden

Häufig gestellte Fragen

1. Erhalten wir eine Spendenbescheinigung?

Ja. Für Unternehmensspenden ab 300 Euro stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Auf Nachfrage erhalten Sie auch bei niedrigerem Spendenvolumen eine solche von uns. Beachten Sie bitte, dass wir für Sponsoringleistungen keine Spendenbescheinigung ausstellen können. Unter Frage 5 (siehe unten) erfahren Sie, wann es sich um Sponsoring handelt. 

2. Können wir unsere Spende steuerlich geltend machen?

PRIMAKLIMA ist ein gemeinnütziger Verein. Wenn wir Spenden erhalten, können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Wir können jedoch keine Rechtsberatung leisten. Ob Ihrem Unternehmen durch die Zusammenarbeit ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht und die Zahlung als Spende oder als Betriebsausgabe gewertet werden muss, muss das jeweilige Unternehmen mit dem bzw. der Steuerberater:in klären. 

3. Müssen wir einen Vertrag mit PRIMAKLIMA abschließen?

Das hängt von der konkreten Gestaltung Ihres Engagements ab. Für Ihre freie Spende, eine CO2-Kompensation oder zum Bäume-Verschenken über unsere Website ist z. B. kein Vertragsabschluss notwendig. Wenn Sie mit der Spende werben, unser Logo oder Siegel nutzen möchten, hingegen schon. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den Fragen 4 & 5. 

4. Dürfen wir mit unserer Spende werben?

Das ist ausschließlich im Rahmen einer vertragsbasierten Zusammenarbeit, wie z. B. dem Unternehmenswald, möglich. In dem Vertrag wird festgehalten, welche Werbeleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, und diese Sponsoringmaßnahmen (siehe Frage 5) werden zusätzlich zur Spende in Rechnung gestellt. 

5. Was ist Sponsoring?

Das Steuerrecht für gemeinnützige Organisationen sieht die Unterscheidung zwischen einer Spende und einer Sponsoringzahlung vor. Eine Spende ist als eine Zahlung ohne Gegenleistung definiert. Wenn ein Unternehmen sein Engagement zu werblichen Zwecken kommunizieren möchte und dafür z.B. das Logo von PRIMAKLIMA nutzt, besteht jedoch ein Leistungsaustausch. Diese Sponsoringleistungen müssen schriftlich festgehalten werden und erfordern daher den Abschluss eines Vertrages sowie die Zahlung eines Rechnungsbetrages zusätzlich zur Spendensumme, mit welchem die erbrachte Leistung beglichen wird. Werden gezielt Produkte beworben oder erfolgt eine andere Form der Incentivierung, handelt es sich um Cause-Related Marketing (Kommunikation Ihrer Spende > Frage 3). In diesem Rahmen ist keine Spende mehr möglich, die gesamte Kooperation wird als Sponsoring eingestuft. 

Kontakt

Finden Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage? Oder sind Sie an einer Kooperation interessiert und haben bereits konkrete Vorstellungen?

Gerne können Sie sich per Telefon oder E-Mail bei uns melden. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmensspende!

E-Mail: kooperationen@primaklima.org

Tel.: 0221 71 79 38-70

Unsere Leitlinien für Spenden und Kooperationen

„PRIMAKLIMA versteht sich als lösungsorientierte Klimaschutzorganisation. Seit Beginn unseres Wirkens kooperieren wir mit Unternehmen, die Teil dieser Lösung sein möchten. Grundlage aller Partnerschaften ist dabei die Bereitschaft der Unternehmen, Verantwortung für das Klima zu übernehmen. Wenn Sie eine Idee umsetzen oder sich von unserer Erfahrung inspirieren lassen möchten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail.“

Lea Frahm
Referentin Unternehmenskooperationen