Neue Regeln für Umweltaussagen: Wie Unternehmen ihr Klimaengagement glaubwürdig kommunizieren​

Wer sich freiwillig für Klima und Natur engagiert, soll auch darüber sprechen können. Mit der neuen EmpCo-Richtlinie gelten seit September 2026 strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Unternehmen müssen genauer darauf achten, wie sie ihre Klimaschutzmaßnahmen darstellen und welche Wirkungen sie versprechen. Was bedeutet das für freiwillige Beiträge zu Aufforstung, Waldschutz und Biodiversität? Wir geben Orientierung und zeigen, wie Unternehmen ihr Engagement weiterhin transparent und glaubwürdig kommunizieren können.​

1. Was ändert sich durch die EmpCo-Richtlinie?

​Mit der europäischen Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo, möchte die EU Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing schützen. Die Richtlinie wurde im März 2026 in Form von Anpassungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in deutsches Recht umgesetzt und ist seit dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden.​

​Für Unternehmen bedeutet das: Wer mit Umwelt- und Klimaschutz wirbt, muss seine Aussagen nachvollziehbar belegen können. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Besonders streng sind die Vorgaben für Aussagen zur Klimaneutralität von Produkten. ​

​Auch wir stellen unsere Angebote immer wieder auf den Prüfstand: Unser altes „Klimaneutral“-Label etwa haben wir bereits zu 2025 zum Klimaschutzbeitrag weiterentwickelt.​

​Wichtig ist dabei: Nicht das freiwillige Engagement wird eingeschränkt, sondern die Art, wie darüber kommuniziert werden darf.​

2. Was bedeutet die EmpCo für freiwilliges Klimaengagement?

​Die Finanzierung hochwertiger Klimaschutzprojekte bleibt ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der globalen Klimaziele. Was sich durch die EmpCo-Richtlinie verändert, ist die kommunikative Einordnung dieses Engagements: Statt eigene Emissionen rechnerisch auszugleichen oder ein Unternehmen als „klimaneutral“ zu bezeichnen, rückt die tatsächlich unterstützte Klimaschutzwirkung in den Vordergrund.​

Klimaschutz beginnt mit der Vermeidung und Reduktion eigener Emissionen. Darüber hinaus können Unternehmen zusätzlich freiwillig Verantwortung übernehmen, indem sie Klimaschutzprojekte außerhalb ihrer eigenen Wertschöpfungskette finanzieren. Dieser Ansatz wird international als Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) bezeichnet.​

Unternehmen können beispielsweise kommunizieren, welche Projekte sie fördern, welche Mengen CO₂ dadurch langfristig eingebunden werden oder wie sie zum Erhalt von Wäldern und biologischer Vielfalt beitragen. Entscheidend ist, dass die Aussagen konkret, nachvollziehbar und durch entsprechende Informationen belegt sind.

3. Warum spielen auch internationale Klimaregeln eine Rolle?

​Neben der EmpCo-Richtlinie beeinflussen auch die internationalen Regelungen aus Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens die Kommunikation über freiwillige Klimaschutzmaßnahmen. Sie sollen unter anderem verhindern, dass dieselbe Emissionsminderung mehrfach, etwa von Projektland und einem anderen Staat oder Unternehmen, zur Erreichung von Klimazielen angerechnet wird.​

​Dabei spielen sogenannte Corresponding Adjustments (CAs) eine wichtige Rolle. Sie sind insbesondere für die Frage relevant, ob und unter welchen Voraussetzungen Emissionsgutschriften auf eigene Klimaziele angerechnet werden können.​

​Die EmpCo-Richtlinie und Artikel 6 verfolgen unterschiedliche Ziele, haben aber gemeinsam Einfluss darauf, wie Unternehmen über Klimaschutzprojekte und CO₂-Zertifikate kommunizieren.​

​Weitere Informationen zu Artikel 6, Corresponding Adjustments und internationalen Klimaschutzstandards finden Sie auf unserer Infoseite Zertifizierungen und Standards.​

4. Wie lässt sich freiwilliges Engagement glaubwürdig kommunizieren?​

Unternehmen können ihr Engagement für Klima und Natur weiterhin sichtbar machen. Entscheidend ist, dass die Kommunikation die tatsächlich unterstützten Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt und keine weitergehenden Umweltwirkungen verspricht, als sich belegen lassen.​​ ​​

  1. Emissionen reduzieren – Klimaschutz ergänzen Kommunizieren Sie freiwillige Maßnahmen zum globalen Klima- und Biodiversitätsschutz immer als Ergänzung zu Ihren eigenen Reduktionsmaßnahmen. 
     
  2. Die Wirkung im Mittelpunkt Stellen Sie die Wirkung Ihres freiwilligen Engagements in den Fokus, nicht die Neutralisierung oder Kompensation Ihrer Emissionen. ​
     
  3. Klimaneutralität? Wir raten ab Klimaneutral-Claims sind tabu – insbesondere produktbezogene. Einzelne, konkrete Aspekte Ihres Corporate Carbon Footprints, bspw. die Geschäftsreisen eines Kalenderjahres, können aber durchaus weiterhin als Grundlage für den Stilllegung von Zertifikaten dienen. ​
     
  4. Konkret schlägt allgemein Vermeiden Sie pauschale Umweltversprechen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“. Beschreiben Sie lieber konkret, was Sie unterstützen und in welchem Umfang: beispielsweise ein Aufforstungs- oder Waldschutzprojekt in Höhe von xy Euro jährlich / x % vom Umsatz. ​
     
  5. Fakten statt Floskeln Treffen Sie nur Aussagen zu den erzielten Wirkungen, die nachvollziehbar zu belegen sind. Verweisen Sie möglichst auf weiterführende Informationen zu den Projekten. ​
     
  6. Vorsicht bei der Logonutzung Die Nutzung des PRIMAKLIMA-Logos oder die Bezeichnung als Partner sind nicht automatisch möglich. Stimmen Sie diese Kommunikation besser vorab mit uns ab. 
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  7. Im Zweifel: Viele Augen sehen mehr Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung Ihrer Kommunikation und prüfen Texte oder Social- Media-Beiträge vor der Veröffentlichung. Eine rechtliche Beratung ersetzen unsere Empfehlungen dabei nicht. ​

Konkrete angebotsbezogene Formulierungshilfen finden Sie in unserem Kommunikationsleitfaden, den Sie kostenlos im Downloadbereich herunterladen können. Bei Fragen sprechen Sie uns an!

5. Nicht weniger, sondern besser kommunizieren!​

Die neuen Anforderungen an Umweltwerbung bedeuten nicht, dass Unternehmen weniger über ihr Engagement sprechen sollten. Vielmehr kommt es darauf an, freiwillige Maßnahmen verständlich einzuordnen und ihre Wirkung transparent darzustellen. Wer nachvollziehbar kommuniziert, welche Projekte unterstützt werden und welchen Beitrag diese für Klima, Wälder und Biodiversität leisten, schafft Vertrauen und zeigt, dass Klimaverantwortung über die eigene Geschäftstätigkeit hinausgehen kann.​

​PRIMAKLIMA begleitet Unternehmen dabei, ihr freiwilliges Engagement wirkungsvoll und glaubwürdig zu gestalten und die Kommunikation an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

6. Weiterführende Informationen zum Download

Infosheet: EmpCo-Richtlinie und UWG​

Welche neuen Vorgaben gelten für Umwelt- und Klimaschutzaussagen? Unser Infosheet gibt einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Änderungen, die Auswirkungen auf Klimaneutralitätsaussagen und die Möglichkeiten, weiterhin freiwillige Klimaschutzbeiträge zu leisten.​
PDF 810 KB

Kommunikationsleitfaden: Nicht weniger, sondern besser kommunizieren!​

Wie können Unternehmen ihr freiwilliges Engagement für Klima und Biodiversität konkret und glaubwürdig darstellen? Unser Kommunikationsleitfaden bietet sieben praktische Leitprinzipien und konkrete Formulierungsbeispiele für unterschiedliche Formen des Engagements mit PRIMAKLIMA.​
PDF 422 KB

Sie haben Fragen zur Kommunikation Ihres Klimaengagements?​

Sie engagieren sich bereits für Klima und Natur oder möchten künftig freiwillige Klimaschutzmaßnahmen unterstützen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die neuen Anforderungen einzuordnen und Ihr Engagement transparent und glaubwürdig zu kommunizieren.​

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Portraitaufnahme von Rahel Rosenfeld

Rahel Rosenfeld

Hinweis: Diese Empfehlungen basieren auf dem aktuellen Rechtsstand und unserer fachlichen Einschätzung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. ​