Klimaneutralität von Unternehmen

Häufig gestellte Fragen

1. Was bedeutet der Begriff klimaneutral?

Leider gibt es noch kein einheitliches Verständnis zu dem Begriff der Klimaneutralität. Wir verstehen darunter, dass die eigene Treibhausgasbilanz auf Null gesetzt wird.

Emissionen, die nicht oder nur schwer vermeidbar sind, werden an anderer Stelle ausgeglichen. Daher wird neben dem Begriff der Klimaneutralität auch der Begriff „net-zero“ verwendet, da zwar Emissionen entstehen, diese aber an anderer Stelle vermieden oder wieder eingebunden werden.

Dies kann durch unterschiedliche Klimaschutzprojekte wie beispielsweise durch Waldschutz- und/oder Aufforstungsprojekte geschehen. Wichtig ist hierbei, dass die Kompensation der Emissionen über diejenigen Klimaschutzprojekte durchgeführt wird, die über bestimmte Standards verfügen. Zu diesen in Deutschland anerkannten Standards zählen der Gold Standard und der Verified Carbon Standard (VCS).

Diese Standards belegen durch CO2-Zertifikate unter anderem, dass der Ausgleich der Emissionen früher als oder zeitgleich mit den Emissionen stattgefunden hat. Außerdem stellen sie sicher, dass die CO2-Zertifikate zum Ausgleich von Emissionen nur einmal vergeben werden und es wird dokumentiert, von wem sie auf eine CO2-Bilanz angerechnet werden. Beide Aspekte stellen sicher, dass keine Doppelzählung stattfindet.

Zu einer seriösen Verwendung des Begriffs 'klimaneutral' gehört außerdem, dass auf den Ausgleich durch Klimaschutzprojekte hingewiesen wird. 

2. Was ist eine Doppelzählung?

Bei der Ausstellung der Zertifikate sorgt der Zertifizierungsstandard (siehe unten) für die Vermeidung von Doppelzählung. Jede Kompensation von Treibhausgasen endet mit der Stilllegung eines CO2-Zertifikats (1 Zertifikat = 1 Tonne CO2). Die Zertifikate werden in zentralen Registern geführt und können nur einmal stillgelegt werden. Erst nach der Stilllegung ist garantiert, dass das Zertifikat nicht weiter genutzt werden kann, denn die Stilllegung ist in jedem Fall unumkehrbar. Hier finden Sie die Stilllegungen, die wir im Auftrag unserer Privatspender:innen in den letzten drei Jahren vorgenommen haben.

Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie viele weitere Industrieländer, seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zur Verringerung von Treibhausgasen verpflichtet. In diesem Zuge rechnet sich der Bund u.a. die CO2-Einbindung von deutschen Waldflächen positiv an. Auch die von PRIMAKLIMA in Deutschland gepflanzten Wälder tragen daher automatisch zu einer Verbesserung der gesamtdeutschen CO2-Bilanz bei. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir keine Kompensation mit Projekten aus Deutschland anbieten – sonst würde eben diese CO2-Einbindung ein zweites Mal gezählt werden (die sogenannte Doppelzählung).

Dieses Problem betrifft jedoch seit dem Inkrafttreten des Paris-Abkommens nicht mehr allein die Industriestaaten. Auch Länder des globalen Südens sind nun durch verbindliche CO2-Minderungsziele von der Problematik der Doppelzählung betroffen. Für die Vermeidung von Doppelzählung braucht es jetzt also internationale Regelwerke. Auf der letzten Klimakonferenz, der COP 26 im November 2021 in Glasgow, wurde nach mehrjähriger Verzögerung u.a. über diese Regelungen verhandelt. Ein wichtiges Element werden in Zukunft voraussichtlich die sog. Corresponding Adjustments (kurz: CA) sein, wodurch die Länder, in denen Klimaschutzprojekte angesiedelt sind, auf die Anrechnung der durch das Projekt initiierten Minderungsleistung verzichten. Solche Vereinbarungen gibt es in der Praxis aber bisher kaum. Erste Pilotprojekte sind angelaufen. In dieser momentanen Übergangsphase vom Kyoto-Protokoll zum Paris-Abkommen arbeiten die Zertifizierungsstandards deshalb an Lösungen, wie künftig mit der Vermeidung von Doppelzählungen umgegangen werden kann.

 

Ändert sich nun etwas für Sie, wenn Sie mit PRIMAKLIMA Ihre CO2-Emissionen kompensieren?

Nein. Denn aktuell sind die CO2 Zertifikate, die wir zur Kompensation von Emissionen anbieten, nicht von der Problematik betroffen. Sie wurden vor Inkrafttreten des Paris-Abkommens generiert. Selbstverständlich verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen aufmerksam und sind mit unseren Projekt- und Zertifizierungspartnern darüber in Kontakt, ob und wann die durch unsere Projekte eingesparten Emissionen in die nationale Berichterstattung der Partnerländer (entsprechend des Paris-Abkommens) einfließen und ob vorab Vereinbarungen geschlossen werden können.

3. Was bedeutet es, wenn ein Unternehmen sich als klimaneutral bezeichnet?

Grundsätzlich bedeutet Klimaneutralität, dass Unternehmen in ihrer Gesamtbilanz keine Emissionen verursachen. Im besten Fall schaffen es Unternehmen, die Emissionen so weit zu reduzieren und zu vermeiden, sodass gar keine Emissionen mehr entstehen. In der Realität ist das oft noch nicht möglich, da die Technologien noch nicht bereitstehen oder Unternehmen noch mehr Zeit brauchen, um Einsparungsmaßnahmen umzusetzen. Um dennoch einen Ausgleich zu den Emissionen zu schaffen, können Unternehmen die Emissionen über Klimaschutzprojekte kompensieren. 

4. Was verbirgt sich hinter den PRIMAKLIMA-Siegeln?

Wenn Unternehmen ihre Emissionen bilanzieren und die nicht vermiedenen Emissionen über CO2-Zertifikate aus Klimaschutzprojekten ausgleichen, vergeben wir das PRIMAKLIMA Siegel für den „klimaneutralen Geschäftsbetrieb“ oder den „klimaneutralen Standort“. Wir haben uns entschieden, zwei verschiedene Siegel zu definieren, da Unternehmen unterschiedlich umfassend ihre CO2-Emissionen betrachten können. Das Siegel „klimaneutraler Standort“ wird an Unternehmen vergeben, die die Emissionen kompensieren, die direkt am Standort entstehen oder durch diesen verursacht werden. Das umfasst z.B. den Stromverbrauch und das Betreiben der Heizung und des Fuhrparks. Wenn Unternehmen darüber hinaus auch vor- und nachgelagerte Prozesse betrachten, diese Emissionen berechnen und kompensieren, stellen wir das Siegel für den „klimaneutralen Geschäftsbetrieb“ aus. Das können z.B. Emissionen aus dem Produkttransport oder aus der Nutzung und Entsorgung der Produkte sein. Natürlich achten wir bei der Vergabe des Siegels darauf, dass Unternehmen an der Reduktion ihrer Emissionen arbeiten und wenn möglich nicht beim klimaneutralen Standort stehen bleiben, sondern die Betrachtung auf den Geschäftsbetrieb ausweiten. Grundsätzlich setzen wir bei Kooperationen mit Unternehmen voraus, dass diese immer ihre größten Emissionsquellen erkennen, vermeiden und letztendlich über unsere Projekte kompensieren, damit nicht der Eindruck des „Green Washings“ entsteht.

Wenn Sie mehr über die Bilanzierung eines Unternehmensfußabdruck erfahren wollen, finden Sie hier mehr Informationen dazu.

Zudem finden Sie hier unsere aktuellen Kompensationspartner und den Umfang ihres Klimaengagements. 

5. Wie wird der CO2-Fußabdruck von Unternehmen berechnet?

Bei Unternehmen entstehen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens Emissionen: Beginnend mit den eingekauften Gütern, der Anlieferung zum Unternehmen, über die Verarbeitung am Standort bis zur Auslieferung und schließlich der Nutzung durch die Endverbraucher:innen. Die unterschiedlichen Emissionskategorien werden gemäß dem Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) in drei Bereiche, sogenannte Scopes, eingeteilt. Die Scopes bestehen wiederum aus verschiedenen Emissionskategorien.

Scope 1 umfasst die Emissionen, die direkt am Standort des Unternehmens durch Verbrennungsprozesse, den eigenen Fuhrpark oder chemische Reaktionen entstehen. Darunter fällt zum Beispiel der Erdgas- oder der Heizölverbrauch beim Beheizen der Gebäude oder auch der Gasverbrauch in der Produktion. Auch Verluste von Kühlmitteln aus Klimaanlagen werden hier erfasst.

Bei Scope 2 werden vor allem Emissionen aus dem Stromverbrauch berechnet. Durch die Elektrizität verursacht das Unternehmen indirekte Emissionen, denn die Emissionen entstehen beim Energieversorger. Da der Stromverbrauch aber durch die Aktivitäten am Standort entsteht, wird diese Kategorie gesondert von anderen indirekten Emissionskategorien betrachtet (siehe Scope 3). Bezieht ein Unternehmen zertifizierten Ökostrom, liegen die Emissionen bei null. Fernwärme wird ebenfalls Scope 2 zugeordnet.

In Scope 3 werden alle indirekten Emissionsquellen betrachtet, die in vor- und nachgelagerten Prozessen entstehen. Insgesamt gibt es fünfzehn verschiedene Kategorien. Es wird betrachtet, welche Waren und Rohstoffe eingekauft, wie diese angeliefert sowie ausgeliefert und wie sie genutzt und entsorgt werden. Verkauft ein Hersteller zum Beispiel Kaffeemaschinen, muss betrachtet werden, wie häufig und wie lange Endverbraucher:innen das Produkt nutzen werden, um den daraus resultierenden Stromverbrauch und die damit verbundenen Emissionen zu berechnen. Aber nicht nur Lieferketten von Produkten sind relevant. Wie kommen die Mitarbeiter:innen zum Unternehmen? Wie viele Dienstreisen werden jährlich unternommen und mit welchen Verkehrsmitteln? Welche Investitionen tätigt das Unternehmen? Diese und andere Fragen müssen sich Unternehmen bei der Betrachtung von Scope 3 stellen.

Die Verbrauchswerte der einzelnen Scopes werden erfasst und über Emissionsfaktoren, die angeben, wie viel CO2-Äquivalente pro Verbrauchsmenge entstehen, werden die Emissionen berechnet. Es ergibt sich ein CO2-Fußabdruck, der sich auf die drei Scopes aufteilt. So können Unternehmen erkennen, in welchen Bereichen die höchsten Emissionen anfallen und wo die größten Einsparungspotenziale liegen. Der CO2-Fußabdruck ist daher ein sehr wichtiger Schritt für Unternehmen, eine Klimastrategie und Klimaziele zu definieren. Die Kompensation und Klimaneutralität kann Teil dieses Maßnahmepakets sein.

Weiterführende Informationen zur Bilanzierung der CO2-Emissionen von Unternehmen finden Sie hier

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51429 Bergisch Gladbach

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